Willkommen bei der Fahrschule EdringerInh.Michael Navail
 

Ausbildungsklassen


Klasse A (schwere Krafträder)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Vorhandene Fahrerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klasse: A2, A1, AM

Mindestalter: Direktzugang 24 Jahre
21 Jahre bei 3-jährigem Vorbesitz einer Klasse > 15kW oder
20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse AM

Klasse A1 (Leichtkrafträder) 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und einer Leistung von bis zu 15kW.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2 (Mittelschwere Krafträder)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: A1, AM

Mindestalter: 18 Jahre


Klasse B196 (Leichtkrafträder)


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW.


Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Klasse B seit 5 Jahren

Beinhaltete Klassen: keine

Mindestalter: 25 Jahre

Gesltungsbereich: NUR innerhalb Deutschland


Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped).

Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leermasse max. 425 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
• Leistung max. 6 kW
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: keine

Mindestalter: 16 Jahre

Gesltungsbereich: NUR innerhalb Deutschland


Mofa

Einspuige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel) mit einer höchseschwindigkeit auf ebener Bahn von 25km/h.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: keine

Mindestalter: 15 Jahre


Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: AM, L

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren.

Klasse B Schlüsselzahl 197

Die Grundausbildung findet größtenteils auf einem Automatikfahrzeug statt. Die Besonderheit liegt daran, dass ebenso auf einem Schaltfahrzeug geübt wird. Da die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird müssen vor der Prüfung mindestens 10 Übungsfahrten auf dem Schaltfahrzeug stattgefunden haben. In einer 15-minütigen Testfahrt beurteilt der Fahrlehrer dann anschließend ob das Fahrzeug sicher geführt wird.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: AM, L

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren.



Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: B

Beinhaltete Klassen:  keine

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 4.250 kg.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: B

Beinhaltete Klassen: keine

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren


Klasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden. Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Vorhandene Fahreerlaubnis erforderlich: Nein

Beinhaltete Klassen: keine

Mindestalter: 16 Jahre





Quelle: fahrschulmanager/Vogel Verlag

E-Mail
Anruf