Motivation
Bald endlich 18! Endlich selber Fahren!
Das ist der Gedanke der viele junge Menschen haben. Und um dieses Ziel zu erreichen, bilden wir ihre Kinder verantwortungsbewusst aus.
Es geht nicht nur darum den Führerschein zu erhalten, sondern auch die Disziplin und Motivation zu haben den Weg dorthin selbst zu schaffen.
Dennoch spielt die Motivation aus dem Umfeld auch eine Rolle. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen motivieren und Druck machen.
Versuchen Sie als Erziehungsberechtigte ein gesundes Maß zu finden, wie sie ihr Kind am besten unterstützen können.
Wir tragen unseren Beitrag auch dazu bei, damit nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung, ein sichere/r und rücksichtsvolle/r neue/r Teilnehmer/in im Straßenverkehr mitfährt.
Begleitetes Fahren BF17
Was ist das?
Einen Unterschied zum regulären Führerschein mit 18, gibt es grundlegend keinen. Außer dass die Jugendlichen sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden können. Die Ausbildung findet theoretisch wie praktisch identisch ab wie der Führerschein mit 18.
Die Fahrschüler/innen können dann nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung mit einer Begleitperson Auto fahren. Wichtig ist, dass die Begleitperson eingetragen ist und sich im Auto befindet. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen die jungen Erwachsenen dann allein fahren.
Voraussetzung Begleitperson
- sie muss 30 Jahre oder älter sein
- sie muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen
- sie darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben
Was sonst noch zu beachten ist
- die Begleitperson darf nicht unter Drogeneinfluss stehen,
- sie darf nicht mehr als 0,5 ‰ haben,
- sie darf nicht während der Fahrt schlafen und
- der Fahranfänger/ die Fahranfängerin ist dafür verantwortlich, dass die Regeln eingehalten werden